{"id":67400,"date":"2025-07-15T16:06:02","date_gmt":"2025-07-15T14:06:02","guid":{"rendered":"http:\/\/beta.bgm-mannheim.de\/?page_id=67400"},"modified":"2025-07-15T16:12:28","modified_gmt":"2025-07-15T14:12:28","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bgm-mannheim.de\/?page_id=67400","title":{"rendered":"AGB\u00b4s"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"67400\" class=\"elementor elementor-67400\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-c260f48 e-flex e-con-boxed text-reveal-no e-con e-parent\" data-id=\"c260f48\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4884ca9 elementor-widget elementor-widget-image\" data-id=\"4884ca9\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"image.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" width=\"901\" height=\"626\" src=\"https:\/\/bgm-mannheim.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/agbs-titel.webp\" class=\"attachment-full size-full wp-image-67405\" alt=\"\" srcset=\"https:\/\/bgm-mannheim.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/agbs-titel.webp 901w, https:\/\/bgm-mannheim.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/agbs-titel-768x534.webp 768w\" sizes=\"(max-width: 901px) 100vw, 901px\" \/>\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4853e77 e-flex e-con-boxed text-reveal-no e-con e-parent\" data-id=\"4853e77\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-fc66997 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"fc66997\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"row 200%\"><div id=\"content\" class=\"8u 12u(mobile)\"><article id=\"main\"><h3>Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Blumengro\u00dfmarkt e.G. Mannheim<\/h3><div class=\"row 200%\"><div id=\"content\" class=\"8u 12u(mobile)\"><article id=\"main\"><section><header><h3>1. Zulassung zum Kauf<\/h3><\/header><p><strong>1.1.<\/strong> Der Einkauf auf dem Blumengro\u00dfmarkt Mannheim setzt voraus, dass der Kunde durch die Blumengro\u00dfmarkt <abbr title=\"eingetragene Genossenschaft\">e.G.<\/abbr> Mannheim zum Kauf zugelassen ist.<\/p><p><strong>1.2.<\/strong> Die Zulassung setzt voraus, dass der Kunde den Handel mit Blumen und\/oder Pflanzen im Rahmen seiner gewerblichen oder sonstigen beruflichen T\u00e4tigkeit betreibt. Der Einkauf darf nur f\u00fcr gewerbliche und berufliche Zwecke, nicht jedoch f\u00fcr den privaten Bereich des Kunden erfolgen.<\/p><p><strong>1.3.<\/strong> Gesch\u00e4fte auf dem Blumengro\u00dfmarkt Mannheim kommen somit nur mit Unternehmern im Sinne des \u00a7 14 <abbr title=\"Bundesgesetzbuch\">BGB<\/abbr>zustande.<\/p><\/section><section><header><h3>2. Geltung der AGB \/ Elektronischer Gesch\u00e4ftsverkehr<\/h3><\/header><p><strong>2.1.<\/strong> Diese <abbr title=\"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen\">AGB<\/abbr> gelten bei allen Verk\u00e4ufen der Blumengro\u00dfmarkt e.G. (Verk\u00e4ufer).<\/p><p><strong>2.2.<\/strong> S\u00e4mtliche &#8211; auch k\u00fcnftige- Verk\u00e4ufe auf dem Blumengro\u00dfmarkt erfolgen unter Einbeziehung dieser AGB, sofern diese nicht durch den jeweiligen Verk\u00e4ufer im Einzelfall oder aufgrund einer Rahmenvereinbarung mit einem Kunden vertraglich abge\u00e4ndert oder ausgeschlossen werden.<\/p><p><strong>2.3.<\/strong> Sofern der Vertrag unter Nutzung des Internetauftritts des Verk\u00e4ufers bzw. der Blumengro\u00dfmarkt e.G. Mannheim im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr geschlossen werden soll, gelten alleine die AGB, die gem\u00e4\u00df \u00a7 312e (1) <abbr title=\"Nummer\">Nr.<\/abbr> 4 BGB im Rahmen des Internetauftritts abrufbar sind. Soweit die im Internet abrufbaren AGB von den vorliegenden AGB abweichen, gelten im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr ausschlie\u00dflich die im Internet abrufbaren AGB.<\/p><\/section><section><header><h3>3. Vertragsschluss<\/h3><\/header><p><strong>3.1.<\/strong> Verbindliche Vertr\u00e4ge werden grunds\u00e4tzlich vor Ort am Stand des jeweiligen Verk\u00e4ufers auf dem Blumengro\u00dfmarkt Mannheim geschlossen.<\/p><p><strong>3.2.<\/strong> Alternativ ist in Einzelf\u00e4llen ein Vertragsschluss per Telefon oder \u00fcber den Internetauftritt der Blumengro\u00dfmarkt e.G. Mannheim m\u00f6glich. In diesen F\u00e4llen erfolgt &#8211; falls nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird &#8211; eine Anlieferung der Ware durch den Verk\u00e4ufer.<\/p><p><strong>3.3.<\/strong> S\u00e4mtlich vorab unterbreiteten Informationen oder erste Angebote (<abbr title=\"zum Beispiel\">z.B.<\/abbr> in Prospekten, Katalogen, Werbemitteln, im Internet oder bei Beantwortung von Anfragen) sind noch keine Antr\u00e4ge im Sinne des \u00a7 145 BGB, sondern freibleibend und unverbindlich. Sie sind vielmehr nur als Aufforderungen zur Abgabe von Antr\u00e4gen durch den Kunden vor Ort oder <abbr title=\"gegebenenfalls\">ggf.<\/abbr> telefonisch <abbr title=\"beziehungsweise\">bzw.<\/abbr> per Internet zu verstehen.<\/p><\/section><section><header><h3>4. Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht<\/h3><\/header><p><strong>4.1.<\/strong> Der Kunde hat die Ware unverz\u00fcglich am Stand des Verk\u00e4ufers zu pr\u00fcfen und zu untersuchen. Dies gilt auch f\u00fcr den Fall, dass der Kunde die Anlieferung verlangt, soweit die Ware bei Vertragsschluss auf dem Stand bereit steht. Dies gilt nicht, falls der Vertragsschluss telefonisch oder per Internet erfolgt.<\/p><p><strong>4.2.<\/strong> Im Falle der Anlieferung durch den Verk\u00e4ufer hat der Kunde die Ware ferner unverz\u00fcglich nach Erhalt &#8211; je nach Umfang der Lieferung ggf. durch Vornahme von Stichproben in ausreichender Anzahl &#8211; zu pr\u00fcfen und zu untersuchen. Wenn die Lieferung auf Wunsch des Kunden an einen Dritten &#8211; etwa den Abnehmer des Kunden &#8211; erfolgt, so hat der Kunde eine unverz\u00fcgliche Pr\u00fcfung und Untersuchung sicherzustellen.<\/p><p><strong>4.3.<\/strong> Etwaige offensichtliche M\u00e4ngel, Mindermengen oder Falschlieferungen hat der Kunde unverz\u00fcglich gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer zu r\u00fcgen; das Transportpersonal ist im Falle der Anlieferung zur Entgegennahme von R\u00fcgen nicht befugt. Erfolgt die R\u00fcge nicht unverz\u00fcglich, kann der Kunde aus den offensichtlichen M\u00e4ngeln keine Rechte herleiten.<\/p><p><strong>4.4.<\/strong> Der Kunde hat nicht offensichtliche M\u00e4ngel (verdeckte M\u00e4ngel) unverz\u00fcglich nach Entdeckung zu r\u00fcgen, sp\u00e4testens jedoch innerhalb eines Jahres nach \u00dcbergabe. Aus nicht rechtzeitig ger\u00fcgten M\u00e4ngeln kann der Kunde keine Rechte herleiten.<\/p><p><strong>4.5.<\/strong> Zeigt der Kunde M\u00e4ngel an, so hat er dem Verk\u00e4ufer Gelegenheit zu geben, diese selbst zu untersuchen und\/oder durch von diesem beauftragte Dritte untersuchen zu lassen. Beauftragt der Kunde selbst Dritte &#8211; insbesondere Gutachter &#8211; mit der Untersuchung der Ware bzw. Feststellung etwaiger M\u00e4ngel, so ist der Verk\u00e4ufer zur \u00dcbernahme der dadurch entstehenden Kosten nur verpflichtet, wenn tats\u00e4chlich von ihm zu vertretende M\u00e4ngel festgestellt werden und er der Beauftragung vorher schriftlich zugestimmt hat; dies gilt nicht, soweit wegen der Dringlichkeit der Beweissicherung eine unverz\u00fcgliche Begutachtung objektiv erforderlich ist und der Verk\u00e4ufer nicht rechtzeitig zu erreichen ist.<\/p><\/section><section><header><h3>5. Preise, Skonti und Nachl\u00e4sse<\/h3><\/header><p><strong>5.1.<\/strong> Alle Preise verstehen sich ab dem Stand des Verk\u00e4ufers und zwar ausschlie\u00dflich Fracht, Verpackung und Umsatzsteuer, soweit nichts anderes vereinbart ist.<\/p><p><strong>5.2.<\/strong> Skonti und sonstige Nachl\u00e4sse bed\u00fcrfen einer ausdr\u00fccklichen vorherigen Vereinbarung.<\/p><\/section><section><header><h3>6. Zahlungsweise, Verrechnung, Verzug<\/h3><\/header><p><strong>6.1.<\/strong> Zahlungen sind grunds\u00e4tzlich bei Vertragsschluss am Stand in bar zu leisten; erfolgt der Vertragsschluss nicht am Stand, sondern telefonisch oder per Internet, gilt Ziffer 6.2.<\/p><p><strong>6.2.<\/strong> Abweichend von Ziffer 6.1. kann eine Zahlung durch \u00dcberweisung vereinbart werden. In diesem Fall hat der Kunde die Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungs\u00fcbergabe durch \u00dcberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten.<\/p><p><strong>6.3.<\/strong> Zahlungen des Kunden werden &#8211; vorbehaltlich einer bei Zahlung ausgesprochenen Verrechnungsbestimmung des Kunden oder einer anderweitigen Vereinbarung im Einzelfall &#8211; immer auf die \u00e4lteste offene Rechnung oder sonstige Schuld angerechnet. Die Verrechnung erfolgt bei dieser zun\u00e4chst auf etwaige Kosten, dann auf etwaige Zinsen und zuletzt auf die jeweilige Hauptforderung; insoweit ist eine anderweitige Leistungsbestimmung des Schuldners unbeachtlich.<\/p><p><strong>6.4.<\/strong> Nimmt der Verk\u00e4ufer im Einzelfall Schecks entgegen, so erfolgt dies nur erf\u00fcllungshalber. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn und soweit der Betrag seinem Konto unwiderruflich gutgeschrieben wurde. Etwaige Bankspesen und sonstige Kosten, insbesondere im Fall der Nichteinl\u00f6sung, gehen zu Lasten des Kunden.<\/p><p><strong>6.5.<\/strong> Im Falle der Zahlung im <abbr title=\"Single Euro Payments Area\">SEPA<\/abbr>-Basis- oder Firmenlastschriftverfahren benachrichtigt die Genossenschaft den Vertragspartner bei einmaliger SEPA-Lastschrift und bei jeder SEPA-Dauerlastschrift mit wechselnden Betr\u00e4gen sp\u00e4testens einen Werktag vor Lastschrifteinzug \u00fcber diesen. Bei erstmaliger SEPA-Dauerlastschrift mit gleichbleibenden Betr\u00e4gen benachrichtigt die Genossenschaft den Vertragspartner sp\u00e4testens einen Werktag vor der ersten Lastschrift \u00fcber den ersten Lastschrifteinzug und die Folgeeinz\u00fcge.<\/p><p><strong>6.6.<\/strong> Verzugseintritt und Verzugsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der \u00a7\u00a7 286, 287, 288 BGB.<\/p><p><strong>6.7.<\/strong> Befindet der Kunde sich in Zahlungsverzug, so kann der Verk\u00e4ufer weitere Lieferungen und Leistungen &#8211; auch aus anderen Vertr\u00e4gen &#8211; nach seiner Wahl von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abh\u00e4ngig machen; der Verk\u00e4ufer ist ferner berechtigt, s\u00e4mtliche Abtretungen (Ziffer 7.3.) gegen\u00fcber allen Abnehmern des Kunden offen zu legen und unmittelbare Zahlung an sich zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sich nur mit geringen Zahlungen in Verzug befindet und an seiner Zahlungsf\u00e4higkeit keine Zweifel bestehen; ein Zahlungsr\u00fcckstand gilt als gering, wenn er maximal 5% des gesamten Auftragsvolumens, dem er entstammt, betr\u00e4gt.<\/p><p><strong>6.8.<\/strong> Mit etwaigen Gegenforderungen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn diese entweder vom Verk\u00e4ufer anerkannt oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p><\/section><section><header><h3>7. Eigentumsvorbehalt, Abtretung<\/h3><\/header><p><strong>7.1.<\/strong> Alle Waren bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung aller dem Verk\u00e4ufer aus dem zugrunde liegenden Vertrag zustehenden Forderungen &#8211; einschlie\u00dflich etwaiger Kosten, Zinsen und Verzugssch\u00e4den &#8211; Eigentum des Verk\u00e4ufers.<\/p><p><strong>7.2.<\/strong> Das Eigentum erstreckt sich auch auf die Pflanzen und Erzeugnisse, die der Kunde durch Be- oder Verarbeitung, Vermengung oder Vermischung der vom Verk\u00e4ufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren erzeugt.<\/p><p><strong>7.3.<\/strong> Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen seines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehrs die Waren weiter zu ver\u00e4u\u00dfern. In diesem Fall tritt er dem Verk\u00e4ufer bereits jetzt die aus dem Weiterverkauf entstehende Forderung gegen seinen Abnehmer ab. Die Abtretung ist der H\u00f6he nach begrenzt auf die Forderung aus der Lieferung der weiterverkauften Ware einschlie\u00dflich etwaiger Kosten, Zinsen und Verzugssch\u00e4den, soweit diese dem Kunden gegen\u00fcber bereits berechnet und angemeldet wurden. Auf Aufforderung des Verk\u00e4ufers hat der Kunde ihm s\u00e4mtliche Weiterver\u00e4u\u00dferungen noch nicht bezahlter Waren offenzulegen, die Empf\u00e4nger vollst\u00e4ndig zu benennen und alle zur unmittelbaren Durchsetzung der abgetretenen Forderungen notwendigen Angaben zu machen.<\/p><p><strong>7.4.<\/strong> Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete Vereinbarungen mit seinen Abnehmern im Rahmen des rechtlich Zul\u00e4ssigen sicher zu stellen, dass die abgetretenen Forderungen nicht durch Aufrechnung untergehen, sondern nur durch Zahlung erf\u00fcllt werden; soweit erforderlich hat er hierzu auf die Abtretung hinzuweisen.<\/p><p><strong>7.5.<\/strong> Der Kunde ist berechtigt, an den Verk\u00e4ufer abgetretene Forderungen bei seinen Abnehmern einzuziehen. Er ist verpflichtet, insoweit von seinen Kunden empfangene Zahlungen bis zur H\u00f6he der dem Verk\u00e4ufer zustehenden Forderungen unverz\u00fcglich an diesen weiterzuleiten. Zieht der Kunde bei seinen Abnehmern abgetretene Forderungen ein, ohne diese entsprechend an den Verk\u00e4ufer weiterzuleiten, so ist dieser berechtigt, die Abtretung hinsichtlich s\u00e4mtlicher Forderungen &#8211; auch gegen andere Abnehmer &#8211; offenzulegen und unmittelbare Zahlung an sich zu verlangen.<\/p><p><strong>7.6.<\/strong> Wollen Dritte &#8211; insbesondere im Rahmen von Zwangsvollstreckungs- oder insolvenzrechtlichen Ma\u00dfnahmen &#8211; auf die im Eigentum des Verk\u00e4ufers stehende Ware zugreifen, so hat der Kunde diese auf das Eigentum des Verk\u00e4ufers hinzuweisen und die zugrunde liegenden Unterlagen vorzulegen. Zugleich hat er den Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich zu unterrichten. Entstehen dem Verk\u00e4ufer bei der Abwehr vermeintlicher fremder Anspr\u00fcche auf die in seinem Eigentum stehende Ware Kosten, so hat der Kunde diese zu ersetzen, soweit sie nicht tats\u00e4chlich von Dritten ersetzt werden; etwaige Anspr\u00fcche gegen Dritte wird der Verk\u00e4ufer Zug-um-Zug an den Kunden abtreten.<\/p><p><strong>7.7.<\/strong> \u00dcbersteigt der Wert der vom Kunden gew\u00e4hrten Sicherheiten die Summe gesicherten Forderungen des Verk\u00e4ufers um mehr als 20%, ist der Verk\u00e4ufer auf Verlangen des Kunden hinsichtlich der 20 % \u00fcbersteigenden Sicherheiten zur Freigabe verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten erfolgt durch den Verk\u00e4ufer nach billigem Ermessen.<\/p><\/section><section><header><h3>8. Gew\u00e4hrleistung<\/h3><\/header><p><strong>8.1.<\/strong> Soweit die verkaufte Ware mit einem Mangel behaftet ist, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs vorlag, ist der Verk\u00e4ufer grunds\u00e4tzlich zur Gew\u00e4hrleistung verpflichtet, soweit der Mangel innerhalb der Verj\u00e4hrungsfrist (Ziffer 8.2.) auftritt und ihm gegen\u00fcber ger\u00fcgt wird.<\/p><p><strong>8.2.<\/strong> Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 12 Monaten. Abweichend hiervon gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen, wenn der Kunde den Verk\u00e4ufer berechtigt im Rahmen des Lieferantenregresses (Ziffer 9.) in Anspruch nimmt.<\/p><p><strong>8.3.<\/strong> Verletzt der Kunde seine ihm nach Ziffer 4. obliegenden Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten, so kann er nach Ma\u00dfgabe der Regelung in Ziffer 4. seine Gew\u00e4hrleistungsrechte verlieren; wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt, gilt dies gem\u00e4\u00df den Regelungen des \u00a7 377 <abbr title=\"Handelsgesetzbuch\">HGB<\/abbr> auch f\u00fcr den Fall des Lieferantenregresses.<\/p><p><strong>8.4.<\/strong> Macht der Kunde Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche geltend so ist der Verk\u00e4ufer zun\u00e4chst nur zur Nacherf\u00fcllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) verpflichtet. Verweigert dieser die Nacherf\u00fcllung oder schl\u00e4gt diese fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zur\u00fccktreten. Schadenersatzanspr\u00fcche des Kunden sind &#8211; vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 11. &#8211; ausgeschlossen.<\/p><\/section><section><header><h3>9. R\u00fcckgriff des Kunden \/ Lieferantenregress<\/h3><\/header><p><strong>9.1.<\/strong> Wenn der Kunde die vom Verk\u00e4ufer bezogene Ware weiterverkauft und sein Abnehmer bzw. der letzte Abnehmer in der Lieferkette ein Verbraucher im Sinne des \u00a7 13 BGB ist, kann der Kunde den Verk\u00e4ufer gem\u00e4\u00df der gesetzlichen Regelung der \u00a7\u00a7 478, 479 BGB im Wege des sogenannten Lieferantenregresses in Anspruch nehmen. Liegt ein berechtigter Fall des Lieferantenregresses vor, gelten die in Ziffer 8. dieser AGB enthaltenen Einschr\u00e4nkungen der Gew\u00e4hrleistungsverpflichtungen nicht. Die Einschr\u00e4nkungen der Schadenersatzverpflichtung des Verk\u00e4ufers gem\u00e4\u00df Ziffer 11. bleiben jedoch auch in diesem Fall bestehen.<\/p><p><strong>9.2.<\/strong> Voraussetzung f\u00fcr den Lieferantenregress ist, dass die vom Verk\u00e4ufer bezogene Ware \u00fcber die gesamte Lieferkette unver\u00e4ndert an den Verbraucher verkauft wird. Der Lieferantenregress setzt voraus, dass der bei \u00dcbergabe an den Verbraucher vorliegende Mangel auch im Verh\u00e4ltnis zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem Kunden einen Mangel darstellt.<\/p><\/section><section><header><h3>10. Anlieferung\/ Lieferbeschr\u00e4nkungen bzw. -ausschl\u00fcsse \/ Transportsch\u00e4den<\/h3><\/header><p><strong>10.1.<\/strong> Die gekaufte Ware wird grunds\u00e4tzlich vom Kunden selbst unmittelbar am Stand des Verk\u00e4ufers entgegen genommen.<\/p><p><strong>10.2.<\/strong> Auf Verlangen des Kunden kann die Ware auch durch den Verk\u00e4ufer angeliefert werden, dies gilt insbesondere beim Vertragsschluss per Telefon oder Internet; der Verk\u00e4ufer kann sich zur Anlieferung der Blumengro\u00dfmarkt Mannheim e.G. bedienen. In diesem Fall erfolgt die Anlieferung grunds\u00e4tzlich im Laufe des gleichen Tages.<\/p><p><strong>10.3.<\/strong> Verkehrsst\u00f6rungen, beh\u00f6rdliche Verf\u00fcgungen oder andere \u00f6ffentlich-rechtliche Beschr\u00e4nkungen, Betriebsst\u00f6rungen, alle F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt und sonstige Umst\u00e4nde, die weder vom Verk\u00e4ufer oder seinen Erf\u00fcllungsgehilfen zu vertreten sind und die vom Verk\u00e4ufer nicht vorhersehbar waren, befreien ihn f\u00fcr die Dauer ihres Bestehens von seiner Lieferpflicht, soweit diese Umst\u00e4nde seine Lieferf\u00e4higkeit beeintr\u00e4chtigen.<\/p><p><strong>10.4.<\/strong> Im Fall der Ziffern 10.3. ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, ohne Verpflichtung zum Schadenersatz &#8211; vorbehaltlich Ziffer 11. &#8211; vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn ihm die Leistung unm\u00f6glich oder unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses nicht absehbar ist. Dies gilt nur, wenn der Verk\u00e4ufer oder seine Erf\u00fcllungsgehilfen das Leistungshindernis nicht zu vertreten haben und wenn der Verk\u00e4ufer den Kunden von den vorgenannten Leistungshindernissen unverz\u00fcglich informiert hat. Im Falle des R\u00fccktritts sind ist der Verk\u00e4ufer verpflichtet, etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverz\u00fcglich zu erstatten.<\/p><p><strong>10.5.<\/strong> Der Kunde ist verpflichtet, die Ware &#8211; ggf. in angemessenen Stichproben &#8211; bei Erhalt auch auf Transportsch\u00e4den zu untersuchen. Werden Transportsch\u00e4den festgestellt, so hat der Kunde sofort ein Protokoll zu fertigen, in dem der Zustand der Ware und die Transportsch\u00e4den festgehalten werden. Das Protokoll ist dem Transportpersonal zu Unterzeichnung vorzulegen.<\/p><p><strong>10.6.<\/strong> Der Kunde ist verpflichtet, Transportsch\u00e4den unverz\u00fcglich unter Vorlage des Protokolls (Ziffer 10.5.) dem Transporteur zu melden und den Verk\u00e4ufer durch Abschrift unter Beif\u00fcgung des Protokolls zu unterrichten.<\/p><p><strong>10.7.<\/strong> F\u00fcr Transportsch\u00e4den haftet der Verk\u00e4ufer nur im Rahmen der Ziffer 11.; eine weitergehende Haftung des Verk\u00e4ufers ist ausgeschlossen.<\/p><p><strong>10.8.<\/strong> Auch im Falle der Anlieferung hat der Kunde seine Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten gem\u00e4\u00df Ziffer 4. zu erf\u00fcllen.<\/p><\/section><section><header><h3>11. Schadenersatzanspr\u00fcche des Kunden<\/h3><\/header><p><strong>11.1.<\/strong> Soweit dem Kunden Schaden- oder Aufwendungsersatzanspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln zustehen, die nicht durch die vorstehenden Vereinbarungen oder Ziffer 11.2. ausgeschlossen sind, verj\u00e4hren diese in 12 Monaten.<\/p><p><strong>11.2.<\/strong> Alle \u00fcbrigen Schaden- oder Aufwendungsersatzanspr\u00fcche des Kunden &#8211; mit Ausnahme der in Ziffer 11.3. benannten &#8211; gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus Schuldverh\u00e4ltnissen oder unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen.<\/p><p><strong>11.3.<\/strong> Schadenersatzanspr\u00fcche des Kunden sind nicht ausgeschlossen, hinsichtlich<br \/>a) Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung durch den Verk\u00e4ufer, einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder der Erf\u00fcllungsgehilfen der Verk\u00e4ufers beruhen<br \/>b) sonstiger Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung durch den Verk\u00e4ufer oder auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder der Erf\u00fcllungsgehilfen des Verk\u00e4ufers beruhen.<\/p><\/section><section><header><h3>12. Beratung, Pflanz- und Pflegehinweise<\/h3><\/header><p><strong>12.1.<\/strong> Beratungen sind nicht Gegenstand von Kauf- und Liefervertr\u00e4gen. Sie stellen &#8211; soweit sie nicht ausdr\u00fccklich zum Gegenstand des Vertrages gemacht werden &#8211; nur unverbindliche Informationen dar.<\/p><p><strong>12.2.<\/strong> Soweit der Verk\u00e4ufer, insbesondere auf auch auf Lieferverpackungen, Pflanz- oder Pflegehinweise gibt, stellen diese ebenfalls nur unverbindliche Hinweise dar; diese erfolgen aufgrund allgemeiner Erfahrungen. Es werden regelm\u00e4\u00dfig weitere oder im Einzelfall auch andere Ma\u00dfnahmen notwendig oder sinnvoll sein.<\/p><p><strong>12.3.<\/strong> Vom Verk\u00e4ufer erteilte Hinweise und Informationen entheben den Kunden nicht von seiner Pflicht der sach- und fachkundigen Pflege gelieferter Waren.<\/p><\/section><section><header><h3>13. Garantien<\/h3><\/header><p><strong>13.1<\/strong>. S\u00e4mtliche vom Verk\u00e4ufer get\u00e4tigten Beschreibungen und sonstige Angaben, auch in Katalogen, Prospekten und Werbemitteln, sind grunds\u00e4tzlich &#8211; soweit nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes angegeben wird &#8211; nur Beschreibungen. Der Verk\u00e4ufer \u00fcbernimmt mit solchen Beschreibungen keine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Ware oder daf\u00fcr, dass die Ware f\u00fcr eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit beh\u00e4lt.<\/p><p><strong>13.2.<\/strong> Wenn der Verk\u00e4ufer in Abweichung von Ziffer 13.1. eine Garantie \u00fcbernommen hat, so stehen dem Kunden im Falle von M\u00e4ngeln, die der Garantie unterfallen (also bei einem Abweichen von der garantierten Beschaffenheit), die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsrechte ohne Einschr\u00e4nkung zu.<\/p><\/section><section><header><h3>14. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand<\/h3><\/header><p><strong>14.1.<\/strong> Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Leistungen aus Vertr\u00e4gen zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem Kunden, die unter Geltung dieser AGB geschlossen werden, ist Mannheim<\/p><p><strong>14.2.<\/strong> F\u00fcr alle Streitigkeiten aus Vertragsverh\u00e4ltnissen zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem Kunden ist &#8211; sofern nicht nach dem Gesetz ein abweichender ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand gegeben ist &#8211; der Gerichtsstand Mannheim vereinbart.<\/p><\/section><\/article><\/div><\/div><\/article><\/div><div id=\"sidebar\" class=\"4u 12u(mobile)\">\u00a0<\/div><\/div>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Blumengro\u00dfmarkt e.G. Mannheim 1. Zulassung zum Kauf 1.1. 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